ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
§1. Gegenstand
Diese AGB (allgemeine Geschäftsbedingungen) gelten für alle Rechtsgeschäfte von HEADLIGHT Marketing & Kommunikation (folgend „Agentur“ genannt) und dem Auftraggeber (im folgenden „Auftraggeber“ genannt) und sind Bestandteil jedes abgeschlossenen Vertrags. Ohne dass sie neu vereinbart werden müssen gelten diese AGB auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem jeweiligen Auftraggeber. Von diesen AGB abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggeber werden von uns nicht anerkannt, es sei denn, diesen wurde von uns schriftlich zugestimmt. Unsere AGB gelten auch ausschließlich, wenn in Kenntnis entgegenstehender Geschäftsbedingungen des Auftraggebers von uns Leistungen vorbehaltlos erbracht werden oder wurden.
§2. Präsentation
Alle Leistungen sowie die Präsentationsunterlagen (mit Entwürfen, Textvorschlägen, Layouts, Pflichtenhefte für Programmierer, Vorschläge für Firmennamen, Logos etc.) bleiben Eigentum der Agentur bis ein Auftrag erteilt wurde. Wenn kein Auftrag zustande kommt sind alle Unterlagen unverzüglich an die Agentur zurückzugeben. Der Kunde darf dieses Material nicht nutzen oder als Grundlage zur Herstellung eigenen Materials oder neuer Entwürfe nutzen – egal in welcher Form. Die Verbreitung von Unterlagen und Angebote an Dritte – ob durch den Kunden selbst oder einen Bevollmächtigten verpflichtet den Kunde zur Vergütung für diese verwendete Leistung in Höhe der Summe aus dem Angebot. Sollte kein Angebot vorliegen wird die Höhe der Honorarzahlung an den marktüblichen Preisen für die genutzte oder weitergegebene Leistung berechnet. Wenn kein Auftrag zustande kommt bleibt es der Agentur frei die Ideen, Entwürfe und Vorschläge, Werke, etc. der Präsentation für andere Kunden und Projekte zu verwenden.
§3. Umsetzung
1) Alle Projekte (Webseiten, Druckgestaltungen, Videoproduktion uvm.) sind aufgrund
des Angebotes zu erstellen. Auch während der Umsetzungsphase stellt der
Auftraggeber der Agentur alle notwendigen Informationen und Unterlagen zur
Verfügung.
2) Webseiten und Landingpages, die im Kundenauftrag bei der Agentur gehostet
werden, gehen nicht automatisch in den Besitz des Auftraggebers über. Bei Beendigung
der Geschäftsbeziehung durch eine der beiden Parteien, hat der Auftraggeber das
Recht, die Webseite/Landingpage weiterhin – auf dem Server der Agentur - zu nutzen.
Die Agentur darf dem Auftraggeber dafür eine monatliche Hosting- und Pflegegebühr in
Höhe von 50-100€ berechnen.
§4. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Erfolg oder Misserfolg des Projektes hängt auch entscheidend davon ab, ob und in welchem Umfang der Kunde im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit an der Realisierung der Präsenz mitwirkt. Dieser ist daher insbesondere verpflichtet:
a) der Agentur und deren zur Durchführung des Vertrages eingesetzten Personals alle notwendigen Informationen und Auskünfte zu erteilen.
b) der Agentur auftretende Mängel oder Störungen schriftlich und unverzüglich unter genauer Beschreibung der jeweiligen Erscheinungsformen mitzuteilen.
c) für die Durchführung des Vertrages notwendige Termine und Besprechungen sachgerecht mit der Agentur abzustimmen und in Zweifelsfällen rechtzeitig Rücksprache mit der Agentur zu halten.
d) für die ordnungsgemäße und rechtzeitige Durchführung der Abnahme zu sorgen. Solange der Kunde diese Pflichten nicht oder nicht ordnungsgemäß erfüllt, tritt auf Seiten der Agentur kein Verzug ein.
e) spätestens 3 Wochen nach Auftragsvergabe alle notwendigen Informationen und Daten zur Verfügung zu stellen, damit die Agentur mit dem Projekt starten kann.
§5. Schutzrechte Dritter
1) Der Kunde erklärt, dass sämtliche der Agentur für die Durchführung dieses Vertrages eingesetzten und im Internet bereitgestellten Inhalte, wie Texte, Bilder, Grafiken, Musik- und Videosequenzen, Software, Zeichnungen etc., Datenbankinhalte und -strukturen, sowie die verwendete Domain frei von Schutzrechten Dritter sind oder dass er berechtigt ist, diese Inhalte und Güter für die Durchführung dieses Vertrages zu verwenden und die vorbezeichneten Gegenstände insbesondere öffentlich zugänglich zu machen, das heißt, die Gegenstände drahtgebunden oder drahtlos der Öffentlichkeit in einer Weise zugänglich zu machen, dass diese den Mitgliedern der Öffentlichkeit, z. B. über das Internet, von Orten und zu Zeiten Ihrer Wahl zugänglich und abrufbar sind. Das gilt auch und insbesondere dafür, dass der Kunde berechtigt ist, die zum Auffinden der Präsenz eingesetzte Domain nicht gegen Namens-Marken oder sonstige Kennzeichnungsrechte Dritter oder gegen wettbewerbsrechtliche bzw. gegen urheberrechtliche Vorschriften verstößt.
2) Die Einbeziehung der in Ziffer 1 genannten Inhalte in die vertragsgegenständliche Präsenz geschieht ausschließlich auf eigene Gefahr des Kunden.
3) Der Kunde hat die Agentur von allen Ansprüchen Dritter, die gegen die Agentur in Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages aus dem Gesichtspunkt der Verletzung von Schutzrechten Dritter erhoben werden, freizustellen. Er übernimmt die alleinige Haftung gegenüber demjenigen, der die Schutzrechtsverletzung geltend macht und hat der Agentur sämtliche Schäden, die aus der Verletzung von Schutzrechten Dritter entstehen, zu ersetzen.
§6. Abnahme
Sofern die Umsetzung im Wesentlichen den Vorgaben des Konzeptes entspricht, hat der Auftraggeber gegenüber der Agentur unverzüglich schriftlich die Abnahme des Projektes zu erklären. (Webseiten sind auf die aktuelle Version von Google Chrome und Firefox optimiert – nur diese Browser werden berücksichtigt). Verlangt der Auftraggeber vorbehaltlos die Verwendung der erbrachten Leistung (Freischaltung der Webseite, Einstellung der APP in den APP- Store, Übermittlung von Druckdaten an die Druckerei o.ä.), liegt darin gleichzeitig die Abnahmeerklärung vor. Nimmt der Auftraggeber eine Leistung nicht innerhalb einer angemessenen Frist von 2 Tagen ab – ohne einen etwaigen Mangel zu rügen, obwohl er dazu verpflichtet ist, so steht dies der Abnahme gleich. APPs werden sofort abgenommen sobald der Auftraggeber die Screenshots erhalten und schriftlich freigegeben hat. Eine automatische Abnahme erfolgt auch nach Ablauf der vereinbarten Lieferfrist. Mit erfolgter Abnahme des Projektes durch den Auftraggeber n, gehen alle Rechte und Pflichten, des Projektes und dessen Ergebnisse, auf den Auftraggeber über. Die Agentur wird damit von allen Gewährleistungsansprüchen entbunden. Dies betrifft auch die Haftung für Impressum, Datenschutz und Cookie-Richtlinien.
§7. Fremdkosten
Die Agentur ist berechtigt im Namen des Kunden alle zur Leistungserbringung erforderliche Aufträge zu vergeben. Diese Fremdkosten wie bspw. für Texter, Fotografen, Programmierer o.ä. werden zusammen mit den entstehenden Aufwendungen wie bspw. Telefonate, Reisespesen o.ä. gesondert auf der Rechnung aufgeführt und sind vom Kunden zusammen mit einer Agenturvergütung für den entstandenen Aufwand zu begleichen.
Sämtliche Preisangaben verstehen sich in Euro zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sofern das Auftragsvolumen einen Betrag von 500€ netto überschreitet, hat die Agentur das Recht, 50% der Angebotssumme als Vorauszahlung vom Kunden zu fordern. Ab dem Tag der Annahme des Angebots beginnt die Umsetzungsphase. Es gelten die gesetzlichen Regeln für die Folgen des Zahlungsverzugs. Lieferfristen und Milestones werden bei Projektbeginn verbindlich festgelegt. Verbindlich ist ebenfalls die Mitwirkung des Kunden wie in §4 beschrieben. Sollte wegen nicht erfolgter Mitwirkung der Termin nicht eingehalten werden können, trägt die Agentur keine Gewährleistung für diesen Verzug. Sollte durch den Verzug und das nicht Liefern relevanter Inhalte vom Kunden an die Agentur die Fertigstellung zur beschlossenen Lieferfrist für die Agentur nicht möglich sein, ist dennoch zur vereinbarten Lieferfrist der Gesamtbetrag des Angebots fällig. Die Rechnung darf auch dann gestellt werden, wenn der Kunde nicht, wie in §4 e) beschrieben, spätestens 3 Wochen nach Auftragsvergabe alle notwendigen Informationen und Daten zur Verfügung stellt, und damit den Start des Projektes behindert. Gleiches gilt auch bei einer, durch den Kunden verschuldeten, Verzögerung nach Projektstart. Die Rechnung ist innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungseingang (ohne Abzug) zu begleichen. Nach vollständiger Bezahlung der Rechnung oder, wenn §6 zur Anwendung gekommen ist, gilt das Projekt als abgeschlossen und die Agentur schuldet keine weiteren, unentgeltlichen Arbeiten ggü. dem Kunden.
§9. ÄnderungenGrundsätzlich gibt es, soweit nicht anders vereinbart, zwei Änderungsschleifen. Die Agentur präsentiert das Ergebnis. Danach kann der Kunde es prüfen und in einer Mail, PDF, Brief, Dokument o.ä. alle Änderungen zusammenfassen. Diese werden dann umgesetzt. Nach Umsetzung hat der Kunde ein zweites Mal die Möglichkeit letzte Änderungen zu machen. Nach deren Umsetzung gilt das Projekt als abgeschlossen. Fehler, die der Kunde übersieht unterliegen der Haftung des Kunden und müssen bei etwaigen finanziellen Folgen vom Kunden in voller Summe übernommen werden (bspw. Druckkosten bei Schreibfehlern). Alle nicht im Angebot enthaltenen Leistungen werden als Zusatzaufwand berechnet mit dem aktuell gültigen Netto-Stundensatz.
§10. ZahlungsverzugBei Zahlungsverzug des Kunden ist die Agentur berechtigt, das Ergebnis des Auftrages zurückzuhalten, zurückzufordern oder im Falle einer Webseite, den Zugang zu der vertragsgegenständlichen Präsenz zu sperren. Sämtliche Rechte an grafischen (online oder offline) Arbeiten verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung bei der Agentur und dürfen vom Kunden nicht verwendet, verbreitet oder vervielfältigt werden ohne die Zustimmung der Agentur. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche bleibt davon unberührt.
§11. Gewährleistung; Haftung11.1. Die Agentur haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Davon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung einer Vertragspflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht), sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für welche die Agentur auch bei leichter Fahrlässigkeit haftet.
11.2. Ansprüche des Auftraggebers gegen die Agentur aufgrund einer Pflichtverletzung verjähren ein Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Davon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche gemäß Ziffer 11.1; für diese gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
11.3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Werk unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und etwaige Mängel unverzüglich anzuzeigen. Offensichtliche Mängel müssen spätestens binnen zwei Wochen nach Ablieferung schriftlich geltend gemacht werden. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelrüge. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt das Werk als mangelfrei abgenommen.
11.4. Die Freigabe von Produktion und Veröffentlichung erfolgt durch den Auftraggeber. Mit der Freigabe übernimmt der Auftraggeber die Haftung für die technische und funktionsgemäße Richtigkeit von Text, Bild, Gestaltung und Produkt, insbesondere für die Richtigkeit und Aktualität von Impressum, Datenschutzvereinbarung und Hinweisen zum Cookie- bzw. Nutzertracking.
11.5. Mit Ausnahme eines möglichen Auswahlverschuldens haftet die Agentur nicht für Aufträge für Fremdleistungen, die die Agentur an Dritte vergibt.
11.6. Sofern die Agentur Fremdleistungen auf Veranlassung des Auftraggebers im eigenen Namen und auf eigene Rechnung vergibt, tritt die Agentur hiermit sämtliche ihm zustehenden Gewährleistungs-, Schadensersatz- und sonstigen Ansprüche aus fehlerhafter, verspäteter oder Nichterfüllung gegenüber der Fremdfirma an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber verpflichtet sich, vor einer Inanspruchnahme der Agentur zunächst, die abgetretenen Ansprüche gegenüber der Fremdfirma durchzusetzen..
11.7. Die Agentur haftet nicht für die urheber-, geschmacksmuster- oder markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit des Werkes oder Teilen des Werkes sowie der Entwürfe oder seiner sonstigen Designarbeiten, die er dem Auftraggeber zur Nutzung überlässt. Die Agentur ist nicht verpflichtet, Geschmacksmuster-, Marken- oder sonstige Schutzrechtsrecherchen durchzuführen oder zu veranlassen. Diese sowie eine Überprüfung der Schutzrechtslage werden vom Auftraggeber selbst und auf eigene Kosten veranlasst.
11.8. Die Agentur haftet nicht für die rechtliche, insbesondere die urheber-, geschmacksmuster-, wettbewerbs- oder markenrechtliche Zulässigkeit der vorgesehenen Nutzung des Werkes oder von Teilen des Werkes oder der Entwürfe. Die Agentur ist lediglich verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, soweit diese der Agentur bei der Durchführung des Auftrags bekannt werden.
§12. Erfüllungsort – geltendes Recht – GerichtsstandErfüllungsort ist der Sitz der Agentur. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sofern beide Parteien Kaufleute sind, so ist der Gerichtsstand Sitz der Agentur. Ergänzend vereinbaren die Parteien die vorrangige Anwendung vom Werkvertragsrecht, soweit Erstellungsleistungen von dem Streit betroffen sind.
§13. Aufrechnung durch den KundenDer Kunde kann gegenüber Forderungen der Agentur nicht mit Gegenansprüchen aufrechnen, die ihren Grund nicht in dieser Vertragsbeziehung haben. Diese Vereinbarung gilt nicht, wenn der Gegenanspruch des Kunden unbestritten oder rechtskräftig festgestellt worden ist.
§14. NebenabredenNebenabreden zu diesem Vertrag in mündlicher oder sonstiger Form existieren nicht. Vertragsergänzungen oder -änderungen bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.
§15. Unwirksamkeit einzelner BestimmungenSofern eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein sollte oder unwirksam werden sollte, bleibt der Vertrag mit seinen übrigen Bestimmungen bestehen. Die unwirksame Bestimmung ist durch die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen zu ersetzen.
§16. Aushändigung des VertragesDer Kunde erklärt sich mit allen Punkten dieses Vertrages (AGBs) einverstanden bei schriftlicher Auftragserteilung. Sei es per Mail, Unterschrift oder mündlich.
Stand: Juni 2021